Wissen, was wir tun

Fachtagung am 8. und 9. März 2018 in Hamburg

Unter dem Titel "Wissen, was wir tun. Haltung und Handeln in der Sozialen Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen" haben wir uns im März 2018 in Hamburg beraten, wie die Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Personen als jene Agentur innerhalb des Strafjustizsystems gestärkt werden kann, die diese Menschen als Bürger und Staatsbürger mit Menschenwürde und Rechten, mit Entwicklungspotenzialen und Ressourcen, mit Hilfebedarf und einem verfassungsrechtlichen und sozialrechtlichen Anspruch auf Hilfe anerkennt. Dabei kam auch die institutionelle Einbindung und Beteiligung an sozialer Kontrolle einschließlich der damit verbundenen Zwangskontexte im Blick. Denn erst die klare kritische Analyse der gesellschaftlichen Eingebundenheit im Verhältnis zum Auftrag und dem eigenen Professionsverständnis mit Bezug zu den Menschenrechten, der sozialen Gerechtigkeit und der Lebenslagenverbesserung macht das Ausloten der eigenen Handlungsmöglichkeiten möglich.

Ergebnisse der Tagung

Während der Tagung haben wir die professionelle Haltung und ihre methodischen Grundlagen entsprechend dem heutigen fachlichen Niveau erörtert und dabei vor allem die Bedeutung von Verständigung, Wertschätzung und Beziehung zu Klienten und Klientinnen einerseits und kriminalpolitische Kooperationen und Strategien andererseits herausgearbeitet. Wir haben uns vergewissert, was wir aus welchen guten Gründen mit welchem Erfolg tun und erreichen. Dies mag ein guter Ausgangspunkt sein, um den Fokus unserer Arbeit künftig wieder stärker auf unsere eigenen Kompetenzen hin auszurichten.

  • Jugendhilfe und Jugendstrafrecht
  • Soziale Hilfe im Strafvollzug und zur Strafvermeidung
  • Soziale Dienste der Justiz
  • Freie Straffälligenhilfe

Bleiben wir im Gespräch!